Die Schulbetreuung


Seit 2005 besteht an der Dreieichschule eine vom Förderverein organisierte Betreuung und seit dem Schuljahr 2009/10 genießt die Dreieichschule den Status einer „Schule mit pädagogischer Betreuung“.

Diese beinhaltet:
Betreuung

Die Frühschicht

In der Mensa steht ab 7.30 Uhr eine Aufsicht zur Verfügung, die von allen Schülerinnen und Schülern bei Unterrichtsausfall oder während Freistunden kostenfrei genutzt werden kann.

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Die Mittagsbetreuung

Die Mittagsbetreuung mit Hausaufgabenbeaufsichtigung findet schultäglich in der Zeit von 13.00 bis 15.15 Uhr für die Jahrgangsstufen 5 und 6 statt. Die Anmeldung ist verbindlich, der Betreuungsbeitrag beträgt pro Halbjahr 120,00 Euro (Geschwisterkinder 60,00€/Halbjahr).

Die Hausaufgabenbeaufsichtigung findet montags bis donnerstags von 13.30 bis 15.00 Uhr statt. Während dieser Zeit können Schülerinnen und Schüler selbstständig unter Aufsicht ihre Hausaufgaben anfertigen. Die Aufsichts­personen stellen eine ruhige Arbeitsatmosphäre sicher und unterstützen bei Fragen. Die Hausaufgaben­beaufsichtigung führt jedoch keine Nachhilfe und keine verbindliche Hausaufgabenkontrolle durch. Sie ersetzt auch nicht das gezielte Lernen vor den Klassenarbeiten.

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Kontakt

Tel: 0163-8304 814 (schultäglich von 13.00 bis 15.15 Uhr, sonst Anrufbeantworter)
E-Mail:

Anmeldung

Anmeldeformulare erhalten die Eltern der zukünftigen 5.- Klässlerinnen und 5.- Klässler, nachdem sie die Aufnahmebestätigung der Schulleitung erhalten haben, über die Grundschulen. Dies erfolgt in der Regel jährlich im Mai; die Anmeldefrist endete dieses Jahr am 28.06.2024. Es existiert eine Warteliste.

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ACHTUNG: Der Briefkasten des Fördervereins (z.B. zum Einwerfen der Anmeldung) befindet sich am rechten Nebeneingang der Schule direkt neben der Eingangstür (siehe Bild). Der Zugang zum Nebeneingang (und somit zum Briefkasten) erfolgt nur an Schultagen von der Goethestraße aus.

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Zahlungen an die Schulbetreuung als steuerliche Sonderausgaben:
Zwei Drittel der Kosten, die für eine Betreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr anfallen, können steuerlich bis zu einem Maximalbetrag von jährlich EUR 4.000 von der Steuer abgesetzt werden.
Zahlungen an die Schulbetreuung stellen grundsätzlich solche Kosten dar. In der Regel sind die entsprechenden Zahlbelege (zusammen mit der Anmeldebestätigung der Schulbetreuung) als Nachweis gegenüber dem Finanzamt ausreichend.